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ETWAIGE STEUERRECHTLICHE ODER PROSTITUTIONSRECHTLICHE ANGELEGENHEITEN SIND VON DIR EIGENVERANTWORTLICH MIT DEN ZUSTÄNDIGEN STELLEN ABZUKLÄREN
DAS PROSTITUTIONSSCHUTZGESETZ
IST SEIT 2017
VERPFLICHTEND FÜR JEDEN SEXWORKER IN DEUTSCHLAND
Seit dem 01.Juli 2017 gilt in Deutschland das Prostitutionsschutzgesetz 2017 (ProstSchG), worunter die in Deutschland gemeldeten Sexworker auch fallen.
Die hier veröffentlichten Informationen sollen dir einen Einblick in das Gesetz geben.
Wir empfehlen dir grundsätzlich Termine betreffend deiner Anmeldung nach dem neuen Prostitutionsgesetz von den Behörden schriftlich via Email anzufragen und bestätigen zu lassen.
Kurz und knapp Informationen zum Prostitutionsschutzgesetz 2017:
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